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Beim Abriss oder Teilabriss, geplanten Umstrukturierungen eines Objektes durch Fremdgewerke können durch die Freisetzung toxischer oder anderer Gefahrstoffe Gesundheitsrisiken auftreten. Deshalb ist es wichtig und gesetzlich vorgeschrieben, diese Stoffe vor Beginn dieser Maßnahmen zu erkennen, z.B. Gutachten mit entsprechenden Proben und Analysen, entsprechende Sanierungskonepte sowie  Gefährdungsbeurteilungen zu erarbeiten und Schutzvorkehrungen zu treffen und danach eine sichere und fachgerechte Dekontamination durchzuführen. Wir haben uns daher auf die reine Schadstoffsanierung spezialisiert.

Leider wird bei einem Befall von Schadstoffen die notwendige fachliche Sanierung immer wieder unterschätzt, meist durch Unkenntnis oder um die Kosten der Sanierung einzusparen. Die damit verbundenen Risiken werden nicht erkannt. Diese Unkenntnis ist lebensgefährlich! Gerade bei einer Belastung in Innenräumen!

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn der Verdacht auf einen Schadstoffbefall besteht. Zusammen werden wir eine Lösung für Sie finden. Es geht um die Gesundheit aller Beteiligten.

Wir sanieren für Sie:

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Asbest in fest- u. schwach gebundener Form

Asbest wurde bis Anfang der 80er Jahre speziell für den baulichen und technischen Brand- und Schallschutz eingesetzt.

Am häufigsten ist hier Spritzasbest und asbesthaltige Brandschutzplatten als schwach gebundene Asbestprodukte zu nennen sowie zement- oder kunststoffgebundene Dach- und Fassadenplatten, Rohre und Fußbodenplatten als fest gebundene Asbestprodukte.

Asbestfasern in lungengängiger Form setzen bei Umbau- bzw. Instandsetzungsarbeiten und beim Entfernen Faserstäube frei, die nachden Technischen Regeln für Gefahrstoffe beim Menschen als krebserzeugend zu bewerten sind. Beim Umgang mit diesen Produkten muss nach der TRGS 519 "Asbest" vorgegangen werden.

Der Nachweis über eine mögliche Kontaminierung eines Bereiches wird durch Inaugenscheinnahme, Material- und/oder Staubproben oder Raumluftmessungen geführt.

Die Sanierung nach Feststellung einer Kontamination erfolgt durch entfernen, verfestigen und beschichten oder durch räumliche Trennung.

Die Entsorgung erfolgt durch ein spezielles Nachweisverfahren für überwachungsbedürftige Abfälle durch ein von uns beauftragtes Entsorgungsfachunternehmen auf einer zugelassenen Deponie und dort durch thermische oder chemische Behandlung.

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KMF (Künstliche Mineralfasern)

"Künstliche Mineral Fasern" sind aus mineralischen Rohstoffen wie z.B. Hartgestein (Basalt), Schlacke, Glas (Altglas) oder Keramik (Aluminiumsilikat) synthetisch hergestellte Fasern.

Die KMF wurde vorwiegend als Dämmstoff in der Bauindustrie zur Wärme- und Schalldämmung sowie baulichem Brandschutz eingesetzt, vor allem als Mineralwollbahnen bzw. -platten.

Die meisten vor 1996 hergestellten KMF-Produkte setzen bei Umbau- bzw. Instandsetzungs-arbeiten und beim Entfernen Faserstäube frei, die nach TRGS 905 als krebserzeugend (Kat. 2) zu bewerten sind. Beim Umgang mit diesen Produkten muss nach der TRGS 521 "Faserstäube" vorgegangen werden.
Seit 1996 werden KMF-Produkte unter dem Begriff "neue" Mineralwolle hergestellt, deren Faserstäube nicht mehr als krebserzeugend oder krebsverdächtig zu betrachten sind. Die entsprechenden Verpackungen werden mit "Ki>40" gekennzeichnet.

Auch hier wird der Nachweis einer Kontamination durch Materialuntersuchungen und Raumluftmessungen erbracht.

Die Sanierung erfolgt durch Entfernen und/oder durch eine räumliche Trennung.

Entsorgt wird die KMF durch ein von uns beauftragtes Entsorgungsfachunternehmen in staubdichen Behältnissen auf einer zugelassenen Deponien bzw. Verbrennungsanlage.

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PCB/PCP/Lindan/HSM

PCB (Polychlorierte Biphenyle), PCP (Pentachlorphenol), Lindan (Hexachlorcyclohexan), PCDF (polychlorierte Dibenzofurane bzw. Dibenzodioxine) gehören zu den chlorierten Kohlenwasserstoffen.

Die Verwendung erfolgte hier bis ca. 1978 z.B. PCB als Weichmacher in Kunststoffen, als Zusatz in Lacken, Klebern, Spachtelmassen, Kitten und bis 1989 als Dielektrikum in Kondensatoren und Transformatoren; PCP z.B. als Holzschutzmittel in Lasuren.

Aus Primär- und Sekundärquellen setzen PCB-/PCP Gase frei, die nach TRGS (Technische Regel Gefahr-Stoffe) 905 als krebserzeugend (Kategorie 2 bzw. 3) zu bewerten sind. Beim Umgang mit diesen Produkten muss nach der TRGS 524 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" vorgegangen werden.

Der Nachweis erfolgt hier über Raumluftmessungen, Materialuntersuchung. Das Erkennen durch Augenscheinnahme ist hier nicht möglich.

Die Sanierung erfolgt durch Entfernen, beschichten, räumliche Trennung und Reinigung.

Entsorgt wird ebenfalls durch ein durch uns beauftragtes Entsorgungsfachunternehmen auf einer dafür zugelassenen Deponie und auf Sonderabfallverbrennungs-Anlagen.

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PAK

PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) sind mehrere tausend Einzelverbindungen. Die Leitkomponente der PAK ist Benzo-α-pyren (Bαp). Aufgrund des niederen Dampfdrucks haften PAKs immer an Partikeln (Staub/Ruß).

Verwendung bis Mitte/Ende der 70er Jahre, z.B. als Sperranstriche gegen Feuchtigkeitseinwirkung im Hoch-/Tief- und Wasserbau, als Steinkohle-Teerpech-Kleber für Parkett-Fußböden, teerhaltige Dachpappen, teergetränkte Korkmassen für Kühlräume, Unterbodenschutz im Fahrzeugbau usw.

Die meisten dieser Einzelverbindungen sind krebserzeugend (Kategorie 2).

Der Nachweis wird über Messung, Materialuntersuchung (PAK riechen wie Teer) geführt.

Die Sanierung sieht das Entfernen, beschichten, die räumliche Trennung und die Reinigung vor.

Entsorgung nur über Sonderabfall-Agenturen ab einem Summenwert der PAK > 75mg/kg möglich.

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Schimmelpilz

Schimmelpilz kann überall dort entstehen, wo es in Gebäuden infolge Taupunktbildung zu Innenkondensation kommt. Dies kann die Zerstörung der Bausubstanz zur Folge haben.

Gesundheitliche Schädigungen können in Form von Erkrankungen der Atemwege, Reizerscheinungen in den Augen und auf der Haut, erhöhte Infektanfälligkeit, chronische Erschöpfungszustände oder Allergien und Asthma auftreten.

Den Schimmelpilzbefall kann man durch das Auge, den Geruch, Materialuntersuchung, Raumluftmessung, erkennen.

Die Sanierung erfolgt durch Entfernen mit speziellen Sporenvernichtern oder Sporenbindern. Auch hier ist für die Entsorgung eine dafür zugelassene Deponie in Anspruch zu nehmen. Dafür sorgt auch hier ein beauftrager Entsorgungsfachbetrieb.